Die gesellschaftliche Akzeptanz einer künstlichen Intelligenz, die durch den Gesetzgeber bestimmt wird, sind durch die Justiz derzeit zwar gedeckt, dennoch nicht zufriedenstellend geklärt.
Bezug nehmend auf Hr. Prof. Dr. Mark d. Cole und Dr. Jörg Ukrow, LL.M.Eur den führenden Medien und -Telekommunikationsrechtsexperten, die auf europäischer Ebene bei der Bildung von Gremien durch das Institut für Europäisches-Medien-Recht federführend sind, ist ein neuer Prozess in Gang gesetzt worden, der einen zivilrechtlichen Rahmen geben soll.
Hier müssen die für den Einsatz in der deutschen Rechtsprechung erforderlichen Anforderungen neu definiert werden, um eine zivilgerichtliche Streitbeilegung zu gewährleisten.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist eine künstliche Intelligenz somit vor dem deutschen Recht kein Urheber eines Werkes und hat auch kein Recht auf ihr Werke.
Die Schlussfolgerung zu dem Forschungsparadigma mit ChatGPT, war wie zu erwarten sehr gut. Alle Aufgaben sind gelöst worden.
Testgenerierung: Die Anforderung sind zu 100% erfüllt worden.
Antwortqualität: Die Anforderung sind zu 100% erfüllt worden.
Konversationsfähigkeit: Die Anforderung sind zu 100% erfüllt worden.
Datenanalyse : Die Anforderung sind zu 100% erfüllt worden.
Bei der Testdurchführung gab es kleine Komplikationen, da die künstliche Intelligenz sich im Sekundentakt dem Nutzer anpasst.
Hier müssen Standards bei Testdurchführungen geschaffen werden, wie eingangs erwähnt bedarf es neuer Testverfahren. Der Turing-Test kann als Basis dienen, reicht aber nicht aus. Es müssen Vergleichsmöglichkeiten zu anderen künstlichen Intelligenzen geschaffen werden.
Des Weiteren war zu Beobachten, das kommerzielle Websites verlinkt wurden. Begründet wurde dies durch die leichtere Auffindbarkeit. Bei einem manuellen Test konnte jedoch festgestellt werden, dass die Quellen ebenso gut über Google – Scholar zu finden sind. Hier musste der erste Test abgebrochen werden, weil vermutet wird, dass bereits der Eingriff durch eine Fragestellung während des Tests die künstliche Intelligenz zu Veränderungen im Ablauf des Antwortschemas veranlasst hat.Was aber ein Beweis für die Turingfähigkeit ist, – da das subjektive Empfinden des Nutzers aufgegriffen wird, weil dieser die Maschine vermenschlichte.
Angegeben wird, dass ChatGPT auf dem Wissenstand von 2021 seine Trainings Daten bezogen hat. Im Fall ChatGPT und im Zuge dessen, dass die künstliche Intelligenz der Suchmaschine Bing auf dessen Basis läuft und es Public Domain ist, kann man annehmen, dass seitens OpenAi Nachbesserung gemacht werden.
Abschließend: Umsatz kommt von Umsetzen. Der Gesetzesgeber muss sein Spektrum an Gesetzen rund um die künstliche Intelligenz erweitern, um ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und nutzen für die Gesellschaft zu finden. In den kommenden Jahren wird die Justiz hier den nötigen gesetzlichen Rahmen erweitern müssen.
Da Modelle zu künstlichen Intelligenzen bereits in einigen Wirtschaftszweigen genutzt wird.
Ein Beispiel:
Microsoft-Gründer Bill Gates unterstützt OpenAI mit mehreren Millionen Dollar. Eine von OpenAI trainierte künstliche Intelligenz wie ChatGPT, hat einen Wissenstand erlangt, der bis zum Jahr 2021 reicht. Microsoft und andere Unternehmen nutzen die von OpenAI bereitgestellte künstliche Intelligenz. Auch mittelständische Unternehmen können Leistungen von OpenAI beziehen, wenn sie darum bitten. Die Preisgestaltung hängt von der Art der Anfragen ab, die von Unternehmern und wissenschaftlichen Instituten gestellt werden. Bing, die Suchmaschine von Microsoft und Microsoft Office nutzen ebenfalls Technologien von OpenAi in ihrer Produktkette.